Meine Praxis ist auf Selbstzahler ausgerichtet. Die Abrechnung erfolgt nach einem praxiseigenen Leistungsmodell, dass sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) orientiert, überschreitet jedoch diese Sätze entsprechend dem geleisteten Mehraufwand. Sie erhalten eine Rechnung, in welcher Leistungen und Kosten der Behandlung aufgeführt sind. Die Kosten können je nach Zeitaufwand variieren. Die Laborleistungen (Blutwerte, Speicheluntersuchungen, Stuhlproben) werden direkt vom Labor an Sie in Rechnung gestellt.
Das erste telefonische Kennenlerngespräch (ca. 10-15 Minuten) ist kostenlos.
Anamnesen:
Honorar 60 Minuten
90 Euro: Kinder & Jugendliche
jede weitere angefangene Viertelstunde 15 Euro
120 Euro: Erwachsene
jede weitere angefangene Viertelstunde kostet 30 Euro
Die Honorare für Folgetermine, telefonische Beratungen, Erstellung eines Therapieplans, homöopathische Analyse/Auswertung etc. werden im Behandlungsvertrag näher aufgeführt.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen haben leider keinen Anspruch darauf, dass die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker übernommen werden. Bitte klären Sie mögliche Zuschüsse vor einer Behandlung mit Ihrer Krankenkasse. Dies gilt auch, wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung bietet sich durch den Abschluss einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen.
Private Kranken- / Zusatzversicherungen:
Die privaten Versicherungen übernehmen nicht generell die Kosten für eine homöopathische oder naturheilkundliche Behandlung. Bitte überprüfen Sie zur Sicherheit Ihren jeweiligen Tarif oder fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Erstattungsfähigkeit homöopathischer Arzneimittel:
Immer mehr Krankenkassen erstatten homöopathische, pflanzliche oder anthroposophische Arzneimittel bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr. Aus dem Grund empfiehlt sich ein Blick in die freiwilligen Satzungsleistungen Ihrer Krankenkasse. Sie als Versicherter müssen für eine Erstattung in den allermeisten Fällen Ihr Rezept bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Krankenkasse nach. Sollte die Kasse eine Beteiligung an den Kosten ablehnen, gibt es noch die Möglichkeit die Rechnung in der Steuererklärung geltend zu machen.